Appell zum Weltkindertag

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW hat folgenden Appell zum Weltkindertag 2014 veröffentlicht, der auf die prekäre Situation junger Flüchtlinge aufmerksam machen:
 
 

Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge!

Appell zum Weltkindertag am 20. September 2014

In Nordrhein-Westfalen leben viele Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Kriegen, Terror und Verfolgung aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Viele von ihnen leben ohne ihre Eltern und Familien bei uns. Ihnen müssen im Sinne der Chancengleichheit, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist, dieselben Rechte zukommen wie allen anderen Mädchen und Jungen. Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge NRW appelliert daher weiterhin an Bund, Länder und Kommunen, die asyl-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Grundlagen zu überprüfen und an die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention anzupassen.

In besonderer Weise verweist die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge auf Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, der dem „besten Interesse des Kindes“ und damit dem Kindeswohl nach Rücknahme der Vorbehalte durch die Bundesregierung im Jahr 2010 unmittelbare Wirkung verleiht. Auch sei auf Artikel 20 der Konvention verwiesen, der Kindern, die aus ihrer familiären Umgebung herausgelöst sind, einen Anspruch des Staates auf besonderen Schutz und Beistand zusichert.

Insofern begrüßt die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW die Aussagen der Landesregierung NRW (Vorlage 16/2021), dass junge Flüchtlinge besonders verletzlich sind und der Verbesserung der Rechte junger Flüchtlinge hohe Bedeutung beigemessen wird. Ebenso wird die Einschätzung geteilt, dass es kollidierende Rechtsnormen von Jugendhilfe-, Aufenthalts- und Asylrecht gibt. Aus dieser Erkenntnis entstand 2013 die Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen, herausgegeben vom
Jugend- und Innenministerium sowie weiteren Mitwirkenden.

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge NRW appelliert an die Landespolitik, bei diesen Maßnahmen nicht stehen zu bleiben und die Frage des Vorrangs der UN-Kinderrechtskonvention vor nationalstaatlichem Recht nicht ausschließlich juristisch zu beantworten. Die Schutzbedürftigkeit minderjähriger Flüchtlinge erfordert eine primäre Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, denn sie sind zuerst Kinder und Jugendliche. Auch für sie müssen primär pädagogische Grundsätze für ein gelingendes Aufwachsen wie bei allen Kindern und Jugendlichen gelten. Nur dadurch erreichen wir eine wirkliche Willkommenskultur, indem die Frage des aufenthaltsrechtlichen Status hinten angestellt wird.

Außerdem appellieren wir an die Landesregierung NRW, sich weiter um die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf Bundesebene zu bemühen und für eine humanitäre Flüchtlingspolitik angesichts der aktuellen Krisenherde zu streiten.

Wuppertal, September 2014″
 
 
Der Text kann unter http://ljr-nrw.de/aktuelles/news/news-detail/article/uneingeschraenkte-rechte-fuer-junge-fluechtlinge-1.html heruntergeladen werden. Die Weiterverbreitung ist ausdrücklich erwünscht.

Veröffentlicht am 22. September 2014, in Antifaschistische Arbeit. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.

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